1. Vertragsbedingungen

1.1 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschliesslich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Weder die Annahme einer Lieferung oder Leistung noch die Vornahme einer Zahlungshandlung o.ä. bedeuten eine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Mit der Entgegennahme unserer Lieferung/Leistung bzw. der Ausführung unserer Bestellung erkennt der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arten von Geschäften, also auch für Werkaufträge, etc..
1.3 Die jeweiligen Vertragsabschlüsse einschliesslich etwaiger Änderungen, auch soweit sie während der Vertragsdurchführung erfolgen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich vor der Durchführung bestätigt werden.

 

2. Einkaufsbedingungen

2.1 Lieferungen haben frei Empfangsstelle oder frei der in der Bestellung genannten Versandanschrift einschliesslich Verpackung und sämtlicher Nebenkosten zu erfolgen. Die Transportgefahr trägt der Lieferant. Wird die Abholung der Ware ausserhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, hat der Lieferant auf eigene Kosten sicherzustellen, dass alle für die Ausfuhr notwendigen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Teillieferungen oder Lieferungen vor der vereinbarten Lieferzeit sind nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
2.2 Im Rahmen eines Auftrages an den Lieferanten zur Be- oder Verarbeitung übergebenes Material steht unter unserem Eigentumsvorbehalt. Be- oder Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des § 950 BGB.
2.3 Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise und verstehen sich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschliesslich Verpackung und sonstiger Spesen. Sind keine Preise angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Lieferanten mit den handelsüblichen Abzügen im Zeitpunkt der Bestellung.
2.4 Rechnungen sind uns in dreifacher Ausfertigung sofort nach Lieferung zu übersenden. Sie haben neben Auftragsnummer und Auftragsdatum alle nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlichen Angaben zu enthalten, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung gelten. Rechnungsbeträge werden, soweit hinsichtlich der Zahlungsfrist nichts anderes vereinbart ist (z.B. Abholung), frühestens acht Wochen nach Zugang der gemäss vorstehendem Absatz ordnungsgemäss ausgestellten Rechnung und Auslieferung der bestellten Ware fällig. Bei Zahlung binnen vier Wochen nach Zugang der ordnungsgemässen Rechnung und Auslieferung der bestellten Ware gewährt der Lieferant 3 % Skonto.
2.5 Die handelsrechtliche Pflicht, Lieferungen auf Mangelfreiheit unverzüglich zu untersuchen und entsprechend zu rügen, ist auf offensichtliche Mängel beschränkt.
2.6 Bei Anzeige von Mängeln in unverjährter Zeit, ist die Verjährung der Mängelansprüche solange gehemmt, wie der Lieferant die Mängel nicht endgültig schriftlich zurückgewiesen hat.
2.7 Erfüllungsort für Lieferungen ist stets der in der Bestellung bezeichnete Ort, an dem die Ware übernommen oder dem Transporteur übergeben wird.

 

3. Werkaufträge

3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise. In den Preisen sind alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Nebenarbeiten, Geräte etc. (auch z. B. Gerüste) enthalten.
3.2 Nach mangelfreier Fertigstellung ist in jedem Falle eine förmliche Abnahme der Werkleistung durchzuführen. Es besteht kein Anspruch auf Teilabnahmen.
3.3 Auf Teilleistungen können Abschlagszahlungen verlangt werden, wenn diese prüfbar abgerechnet sind und der anerkannte Rechnungsbetrag mindestens 25.000 Euro netto beträgt. Auf Abschlagsrechnungen erfolgt eine Auszahlung binnen 18 Werktagen nach Zugang der Abschlagsrechnung in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages.
3.4 Nach Fertigstellung und Abnahme hat der Unternehmer binnen 2 Monaten eine prüffähige Schlussrechnung zu erstellen. Die Schlusszahlung hat spätestens zwei Monate nach Zugang der Schlussrechnung zu erfolgen.
3.5 Für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung, die hiermit verbindlich vereinbart wird, behält der Auftraggeber 5% der Bruttoschlussrechnungssumme ein, es sei denn, der Unternehmer leistet in gleicher Höhe Sicherheit durch Bürgschaft einer bundesdeutschen Grossbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse.

 

4. Verkaufsbedingungen

4.1 Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
4.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Prospekte sowie Ausführungsvorschläge mit allen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das daran bestehende Eigentum und etwaige Nutzungsrechte gehen - auflösend bedingt durch die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung - frühestens mit Vertragsschluss über.
4.3 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager nach Wahl des Versandweges und - mittels, sowie des Spediteurs oder Frachtführers - durch uns auf Gefahr des Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäss durch den Kunden zu erfolgen. Etwaige Wartezeiten hat der Kunde zu vergüten.
4.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware und der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen, bleibt diese unser Eigentum. Der Kunde ist jedoch befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Ware Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, diese abgetretene Forderung bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde nicht befugt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl und billigem Ermessen freigeben.
4.5 Wir haften für alle Arten von Mängeln an den von uns gelieferten Sachen für die Dauer von einem Jahr gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Abholung/Ablieferung bzw. Versendung). Die Vorschriften über den Handelskauf bleiben unberührt.
4.6 Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Dies gilt nicht für Schäden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und für Schadensersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Dasselbe gilt bei Haftung für Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften, soweit der Kunde durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte. Die vorgenannten  Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich der Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für ein fahrlässiges Verhalten gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter sowie von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wird im o.g. Umfang nur dann gehaftet, wenn eine Hauptpflicht verletzt wird. Die Haftung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhen und für uns nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen. Sofern unsere Haftung gegeben ist, ist der Anspruch des Kunden - ausser in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- auf das Fünffache des Kaufpreises beschränkt.

 

5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

5.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, so ist der Erfüllungsort, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts abweichendes geregelt ist, Bad Honnef.
5.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen Siegburg.
5.3 Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN- Kaufrecht) findet keine Anwendung.
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